Wenn wir aufeinander Acht geben, haben alle mehr davon
Ab 1. Juli 2021 gelten für unsere Gäste nachstehende COVID-19-Regelungen:
Getestet - Genesen - Geimpft
Beim Betreten des Bahnhofgeländes bitten wir alle Personen ab dem 13. Lebensjahr einen der 3-G-Regel entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Kontaktdatenerfassung
Wer seine Fahrkarte nicht bereits digital reserviert hat, füllt vor dem Kartenkauf das aufliegende Kontaktdaten-Erfassungsblatt aus. Bei Besuchergruppen, die ausschließlich demselben Haushalt angehören, reicht die Bekanntgabe der Kontaktdaten einer volljährigen Person.
Unsere weiteren Maßnahmen:
Bei den Bahnhöfen und vor den WCs halten wir für unsere Gäste ausreichend Desinfektionsmittelspender bereit und werden Handgriffe und Türklinken nach jedem Zug desinfizieren. Für eine allfällige Kontaktdaten-Nachverfolgung erhalten alle Gäste mit dem Fahrkartenkauf auch einen zugewiesenen Sitzplatz im Zug.
Info:
Die Verpflichtung zum Tragen von Masken in den Zügen und die Abstandsregelungen wurden mit 01.07.2021 aufgehoben.