Corona-Schutzmaßnahmen bei den Nikolausfahrten
Dem Team vom Wälderbähnle ist es ein Anliegen, dass die Gäste in einem möglichst gesicherten Umfeld das Nikolauserlebnis mit ihren Lieben erleben und feiern können. Dafür gelten folgende Regelungen:
- die Einhaltung der 2-G-Regel (Genesen oder Geimpft) ist für die Gäste obligatorisch.
- Für Schüler ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum 15. Lebensjahr (Schulpfichtalter) wird der in den Schulen geführte Corona-Testpass "COVID-NINJA" mit einer aktuell gültigen Testung anerkannt.
Aufgrund dieser Nachweise besteht im Freien wie auch im Zug keine Maskenpflicht.
Ohne die genannten Ausweise wird ausnahmslos kein Zutritt zum Bahnhof gewährt, auch nicht bei Vorweis einer gültigen Fahrkarte. Ausgenommen davon sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Maßnahmen (2-G-Regel) werden wir freiwillig die Auslastung der Waggons deutlich reduzieren und durch Sitzplatzzuweisungen dafür sorgen, dass zwischen den einzelnen Besuchergruppen Abstände entstehen. Auch werden wir nach jeder Fahrt im Zug wesentliche Bereiche desinfizieren.
Auf die Ausgabe von Wienerle und Getränken beim Bahnhof Schwarzenberg werden wir wegen der dort immer wieder entstehenden gedrängten Menschenansammlung verzichten. An dessen Stelle ist jedoch beim Bahnhof Bezau ein kleiner Weihnachtsmarkt aufgebaut. Dieser gibt die Möglichkeit in ruhiger Atmosphäre mit seinen Lieben und Freunden zu verweilen und einen kleinen Imbiss und Getränke einzunehmen.
Sollten sich die gesetzlichen Sicherheitsmaßnahmen bis zur Durchführung der Nikolausfahrten ändern, gelten dann die geänderten Bestimmungen auch für die Nikolausfahrten beim Wälderbähnle.